MiM-Ausbildung
Mit dem Motorsegler unterwegs

Die MiM-Berechtigung "Motorsegler im Motorflug" ist eine Erweiterung im Segelfliegerschein. Es ist eine nationale Berechtigung für den nicht gewerblichen Betrieb von Motorseglern im Motorflug unter Sichtflugregeln. Diese Berechtigung darf daher durch den Inhaber nur in Österreich ausgeübt werden. Flüge ins und im Ausland sind nur dann möglich, wenn durch der jeweiligen Staat den Schein anerkennt.

MIM01.jpg

ERFORDERNISSE

Gültiger Segelfliegerschein mit

  • Hilfsmotorstartberechtigung
  • Berechtigung für mehrsitzige Flugzeuge
  • Inhaber eines Funkerzeugnisses

AUSBILDUNG

Nachzuweisen ist die fachliche Befähigung durch eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung samt Prüfung im Rahmen einer berechtigten Zivilluftfahrerschule.

Die theoretische Ausbildung umfasst

  • Luftrecht (LVR, Sprechfunkverkehr)
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Betriebliche Verfahren
  • Luftfahrzeugkunde
  • Navigation

DIE THEORETISCHE PRÜFUNG UMFASST

  • Gegenstände wie bei der Ausbildung
  • Frühere Prüfungen in Teilgebieten können berücksichtigt werden

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Mindestens zehn Flugstunden auf Reisemotorseglern

  • 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen

ANFRAGEN
flugschulekI7DxV2YxZgHkLbY3rSgTcWsYx4Rlokf.at